Verbandsklage gegen Putenmast

Die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt und der Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg e. V. klagen gegen die gängigen Zustände in der Putenmast. Das könnte das Ende der heute üblichen Massentierhaltung von Puten bedeuten.

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Verbandsklage gegen Putenmast

Die erste Tierschutz-Verbandsklage in Baden-Württemberg hat es in sich: Den beteiligten Tierschutzorganisationen geht es um nichts anderes als die heute übliche Form der Putenmast abzuschaffen. Sie kritisieren sowohl die Überzüchtung und das betäubungslose Schnabelkürzen als auch die Haltung von 10.000 und mehr Tieren auf engstem Raum in verdreckten Hallen. Zudem steht fehlendes Beschäftigungsmaterial und hohe Fehlbetäubungsraten bei der Schlachtung steht in der Kritik. Diese Probleme sind nach Einschätzung der Albert Schweitzer Stiftung und des Vereins Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg auch im Kreis Schwäbisch Hall gegenwärtig, welcher der Ausgangspunkt der Klage ist.

Konkret geht es darum, dass Tierschützer in einer Putenmast grauenvolle Bedingungen dokumentiert haben. Das zuständige Veterinäramt ist nicht eingeschritten und spricht sogar von einer »guten Putenhaltung«.

»Aus unserer Sicht wird in der Putenmast systematisch gegen das Tierschutzgesetz verstoßen«, kontert Mahi Klosterhalfen, Geschäftsführer der Albert Schweitzer Stiftung. Das werden die Gerichte jetzt jedoch überprüfen. Im konkreten Fall stehen aber bislang nur die Tierschützer vor Gericht, die die Aufnahmen angefertigt haben. Das ändert sich durch die jetzt eingereichte Tierschutz-Verbandsklage.

»Vor Gericht wird es zwar streng genommen nur um eine konkrete Putenmastanlage gehen, aber wir rechnen damit, dass der Fall durch drei Instanzen gehen wird. Die Bundesregierung wird im Erfolgsfall gezwungen sein, eine Verordnung zu erlassen, die mit der heute üblichen Putenmast nicht mehr viel zu tun hat«, erläutert Ira Belzer, Vorsitzende von Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg.

Bislang hat sich der Verband Deutscher Putenerzeuger nur eine freiwillige Vereinbarung zur Haltung von Mastputen gegeben. »Bei der Erstellung der freiwilligen Eckwerte wurden zwar Tierschutzorganisationen angehört, aber ihre Forderungen wurden weitestgehend ignoriert«, so Klosterhalfen. »Wir brauchen keine freiwilligen Vereinbarungen, die das Tierschutzgesetz unterlaufen, sondern verbindliche Regeln«.

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