Landesumweltminister Remmel macht ernst. Am Mittwoch hat sein Ministerium den Filtererlass in Kraft gesetzt, nach dem Schweinemastanlagen ab 2000 Tieren nur noch genehmigt werden, wenn sie mit Abluftreinigungsanlagen ausgestattet werden, da „von diesen Ställen Schadstoffe wie Stäube und Ammoniak sowie Gerüche ausgehen würden, die die Nachbarschaft und die Umwelt erheblich belasten können“.
Bei bestehenden Anlagen wird der Eimnbau einer Abluftreinigungsanlage nachträglich angeordnet, sofern dies technisch möglich und verhältnismäßig ist. Für bestehende Anlagen gilt eine Umsetzungsfrist von drei Jahren.
Bei kleinen Anlagen mit weniger als 2000 Mastschweinen und Anlagen zur Geflügelhaltung werden Abluftreinigungsanlagen dann gefordert, wenn durch den Betrieb schädliche Umwelteinwirkungen hervorgerufen werden.
Aber auch für kleinere Anlagen wird nicht ausgeschlossen, dass wenn es die Technik erlaube, ebenfalls Filteranlagen vorgeschrieben werden.
Remmel wies noch darauf hin, dass es im Rahmen der Erarbeitung des Erlasses eine umfangreiche Beteiligung der betroffenen Umwelt- und Landwirtschaftsverbände gegeben habe. Die Ergebnisse dieser Gespräche seien bei der Erarbeitung des Erlasses berücksichtigt worden.