Pestizide: Biodiversitäts- und Gewässerschutz brauchen Rechtssicherheit

Die Umweltverbände NABU, BUND, DNR und PAN fordern die Bundesregierung auf, eine rechtssichere Klärung von Zulassungsauflagen zum Schutz der biologischen Vielfalt und des Grundwassers bei der Auslegung von EU-Recht zu ermöglichen.

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Pestizide: Biodiversitäts- und Gewässerschutz brauchen Rechtssicherheit

Die Umweltverbände NABU, BUND, DNR und PAN fordern die Bundesregierung auf, eine rechtssichere Klärung von Zulassungsauflagen zum Schutz der biologischen Vielfalt und des Grundwassers bei der Auslegung von EU-Recht zu ermöglichen.

Die Verbände verweisen auf den Beschluss der der Bundesregierung im Koalitionsvertrag, den Einsatz glyphosathaltiger Pestizide mit einer systematischen Minderungsstrategie „deutlich und mit dem Ziel einzuschränken, die Anwendung so schnell wie möglich grundsätzlich zu beenden und die dafür notwendigen Maßnahmen in einem EU-rechtskonformen Rahmen zu verankern“.

Dieses vereinbarte Ziel sehen die Verbände durch Urteile des Verwaltungsgerichtes Braunschweigs mit Verweis auf fehlende methodische Verfahren in Frage gestellt. Daher sei eine weitere juristische Klärung unerlässlich, um die sowohl von der Bundesregierung als auch EU-weit beschlossene Prüfung und Berücksichtigung negativer Effekte von Pestiziden für Biologische Vielfalt und Gewässer rechtssicher umzusetzen.

„Wenn die Bundesregierung nicht riskieren will, dass ihre Versprechen und Beschlüsse Papiertiger und Gegenstand jahrelanger Rechtsstreitigkeiten werden, muss sie dafür sorgen, dass das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) bis 28. Oktober 2019 Revision gegen die Urteile einlegt“, so die Verbände in ihrer Bewertung. Da das für die Fachbehörde zuständige Bundeslandwirtschaftsministerium das bisher ablehne und sich damit gegen die Forderung von Umweltbundesamt und Bundesumweltministerium stelle, sei das Kanzleramt in der Pflicht, umgehend eine Klärung am Kabinettstisch bzw. Weisung zu veranlassen.

Die Bundesregierung stehe, auch mit dem Beschluss des Aktionsprogrammes Insektenschutz, für eine Trendwende beim Schutz der Artenvielfalt im Wort. Dazu gehört, dass sie für die Vollzugsfähigkeit von Beschlüssen und eine Auslegung von EU-Recht im Sinne des politischen Willens der Gesetzgeber und für alle EU-Mitgliedstaaten sorgt. Wie wichtig dieses Thema den Bürgerinnen und Bürgern ist, zeigten die hohe Beteiligung an zahlreichen Initiativen wie die Volksbegehren zum Artenschutz.

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