Massenhafte Kükentötung angezeigt

Eklatanter Verstoß gegen das Tierschutzgesetz!

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Massenhafte Kükentötung angezeigt

Na und, das haben wir doch schon immer so gemacht und andere tun’s auch …

Am 15.02.2016 konnte man auf der Titelseite des Billerbecker Anzeigers und auf der Westfalenseite lesen, dass die Staatsanwaltschaft Münster Anklage gegen eine Großbrüterei in Senden erhebt wegen des massenhaften Tötens männlicher Eintagsküken. Sogar der „Spiegel“ berichtet darüber bundesweit. „Endlich“ konnten positiv denkende Menschen da nur erleichtert sagen, denn hier werden Wirbeltiere entgegen dem Tierschutzgesetz ohne vernünftigen Grund getötet. Einzig und allein wirtschaftliche Gründe stecken hinter diesem Verhalten. Und die können – normaler Menschenverstand vorausgesetzt – nicht als „vernünftiger Grund“ für die massenhafte Vernichtung von Leben gesehen werden. Da erscheint es mehr als zynisch, dass der Betreiber sich auch noch als „Opfer“ sieht, denn tatsächlich ist er klassischer Täter … Und – das ist ein alter rechtlicher Grundsatz – es gibt keine Gleichheit im Unrecht!

Erschreckenderweise war dann bereits drei Tage später in der gleichen Zeitung zu lesen, dass das Landgericht Münster mittels einer „Verfügung“ deutlich macht, in der Tötung der Küken keine Straftat zu sehen. Nein, eine endgültige Entscheidung, d.h. eine Ablehnung der Klage, sei das nicht, war weiter zu lesen. Offenbar möchte das Landgericht nicht die Mühe auf sich nehmen, einen so aufwändigen und öffentlichkeitswirksamen Prozess zu führen. Von einer Rückverweisung durch eine höhere Instanz – denn das Beschreiten dieses Weges hat die Staatsanwaltschaft Münster ja angekündigt – ganz zu schweigen.

Ein Schelm, der dabei denkt, dass die mächtige Geflügelobby hier ihre Finger im Spiel hatte …

Die weitere Folge war ebenfalls absehbar. Die Tierschutzorganisation Peta, aus deren Anzeige das o.g. Ermittlungsverfahren resultiert, hat laut ihrer aktuellen Pressemitteilung jetzt folgerichtig Strafanzeige bei allen betroffenen Staatsanwaltschaften erstattet. Die tatsächliche Durchführung eines Musterprozesses wäre sicherlich der sinnvollere und kostengünstigere Weg. Bleibt zu hoffen, dass die Staatsanwaltschaft Münster auch den Mut hat, dieses Verfahren gegen die entsprechenden Widerstände durchzuziehen...


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