Ärgerliche kommunalpolitische Posse
Am 22.01.15 haben der Bezirksausschuss, der Stadtentwicklungs- u. Bauausschuss, sowie der Rat der Stadt Billerbeck über das „Gemeindliche Einvernehmen“ zum Bau eines Schweinemaststalls entschieden, der zur Erweiterung der Tierplatzzahl um 832 Tiere führen soll. Das Vorhaben wird als „landwirtschaftlich“ eingestuft. Der auf demselben Betriebsgelände vorhandene gewerbliche Hühnermaststall (39 000 Tiere) wird dabei jedoch nicht berücksichtigt, weil es sich nach Auffassung des Kreises (Bauordnungsamt) um zwei getrennte Anlagen handelt.
Am 22.01.15 haben der Bezirksausschuss, der Stadtentwicklungs- u. Bauausschuss, sowie der Rat der Stadt Billerbeck über das „Gemeindliche Einvernehmen“ zum Bau eines Schweinemaststalls entschieden, der zur Erweiterung der Tierplatzzahl um 832 Tiere führen soll. Das Vorhaben wird als „landwirtschaftlich“ eingestuft. Der auf demselben Betriebsgelände vorhandene gewerbliche Hühnermaststall (39 000 Tiere) wird dabei jedoch nicht berücksichtigt, weil es sich nach Auffassung des Kreises (Bauordnungsamt) um zwei getrennte Anlagen handelt.
Nun gibt es seit dem 17.06.14 ein Urteil des OVG NRW, nach dem der enge räumliche Zusammenhang des Stallkomplexes (der hier eindeutig gegeben ist) entscheidend sei und nicht die formale Aufteilung in zwei „unabhängige“ Anlagen.
Betrachtet man nun aus der Sichtweise des o.g. OVG-Urteils das gesamte Betriebsgelände als eine Anlage, so müsste erneut geprüft werden, ob der Antragsteller genügend Anbauflächen für das Futter der Hühner und Schweine besitzt, um von einem „landwirtschaftlichen“ Betrieb auszugehen. Andernfalls müsste für den dann „gewerblichen“ Betrieb eine UVP-Vorprüfung erfolgen, in der festgestellt wird, ob eine Umwelt-Verträglichkeits-Prüfung durchgeführt werden muss. Die Stadt Billerbeck müsste außerdem für den hier in Frage stehenden Bereich einen Bebauungsplan aufstellen lassen.
Dass sich durch das OVG-Urteil die rechtliche Beurteilung des Bauantrags grundlegend geändert hat, wollten weder Verwaltung noch CDU anerkennen. Sie verwiesen darauf, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig sei (Es steht beim Bundesverwaltungsgericht zur Revision an) und dass auch das Rechtsgutachten, das die münsterländischen Kreise in Auftrag gegeben haben, noch nicht vorläge. (Weder über das OVG-Urteil noch über das Rechtsgutachten hatten der Kreis Coesfeld oder die Stadt Billerbeck bisher die Ratsmitglieder informiert!)
Erst durch ein Schreiben der BIB wurde darauf hingewiesen.
Im Verlauf der o.g. Sitzungen beschimpfte die CDU die Gegner des Gemeindlichen Einvernehmens als Mandatsträger, die „grob fahrlässig“ handelten und ihrer Verpflichtung zur Achtung der Gesetze nicht nachkämen.
Das wurde mit dem Hinweis gekontert, dass die Gesetzeslage hier gerade nicht eindeutig sei und Gesetze zuweilen auch geändert werden müssten. Die Ratsmitglieder seien letztendlich ihrem Gewissen verpflichtet zum Schutz der Bürger.
In der Ratssitzung beantragte Helmut Geuking (Familienpartei) die Streichung des Tagesordnungspunktes zum Stallbau, da es ein schwebendes Verfahren vor dem Verwaltungsgericht gebe und die Klage angenommen worden sei (Eine Präzisierung zum Kläger und zum Gegenstand der Klage erfolgte nicht.). Der Antrag wurde mit Hinweis auf den nahen Ablauf der 2-Monatsfrist bei einer Gegenstimme von allen übrigen abgelehnt.
Im Bauausschuss war das Einvernehmen abgelehnt worden. Jetzt musste im Rat daraufhin der Beschlussantrag umgekehrt werden: Der Rat solle das Einvernehmen nicht erteilen.
Für diesen Antrag hätte es eine Mehrheit geben müssen.
Kurz vor der Abstimmung kam der Paukenschlag: Helmut Geuking erklärte sich wegen des o.g. Gerichtsverfahrens für befangen. Für die Mehrheit fehlte jetzt eine Stimme.
Durch das Patt: 12 (CDU + Bürgermeisterin) gegen 12 (SPD, Grüne, FDP) wurde die Mehrheit für den o.g. Antrag verfehlt. Das Gemeindliche Einvernehmen wird also von der Stadt Billerbeck erteilt. Wieder einmal stimmen Bürgermeisterin und CDU für den Ausbau der Massentierhaltung in Billerbeck.