AbL unterstützt Filterpflicht und Keim-Grenzwerte für Tierfabriken

Vor dem Hintergrund der anstehenden Novellierung der Technischen Anleitung (TA) Luft durch einen Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums verweist der Landesverband Niedersachsen/Bremen der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) auf aktuelle Ergebnisse einer niederländischen Studie, wonach Tierhaltungsanlagen mit hohen Tierzahlen bei den Anwohnern zu einer verringerten Lungenfunktion und vermehrten Lungenentzündungen führen.

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AbL unterstützt Filterpflicht und Keim-Grenzwerte für Tierfabriken

Niederländische Studie belegt Gesundheits-Risiken für Agrarfabriken-Anwohner

Vor dem Hintergrund der anstehenden Novellierung der Technischen Anleitung (TA) Luft durch einen Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums verweist der Landesverband Niedersachsen/Bremen der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) auf aktuelle Ergebnisse einer niederländischen Studie, wonach Tierhaltungsanlagen mit hohen Tierzahlen bei den Anwohnern zu einer verringerten Lungenfunktion und vermehrten Lungenentzündungen führen. Die AbL unterstütze deshalb die geplante Filterpflicht für Groß-Tierhaltungsanlagen und die längst überfällige Festlegung von Vorsorge-Grenzwerten für Keime und Bioaerosole im Referentenentwurf der TA Luft. Diese Vorsorge-Grenzwerte würden von Agrarindustrie-Kritikern, den „Arzten gegen Massentierhaltung“ und dem bundesweiten Bürgerinitiativen-Netzwerk „Bauernhöfe statt Agrarfabriken“ seit langem eingefordert.

Laut AbL liegen in Deutschland bislang kaum ähnliche Untersuchungen wie in den Niederlanden vor – diese Lücke gelte es rasch zu schließen, auch gegen den Widerstand von Agrarindustrie-Lobbyisten. Demgegenüber liefen in den Niederlanden seit Jahren detaillierte Untersuchungen über die Immissions-Auswirkungen von Agrarfabriken, und zwar in einem gemeinsamen Projekt der staatlichen Institutionen RIVM und NIVEL und der Universität Wageningen. Diese Untersuchungen, die Ende 2016 vollständig dokumentiert würden, stützten sich auf Daten von Hausärzten, Fragebögen und der Untersuchung von 2.500 Menschen.

Zu den bisherigen Ergebnissen gehöre auch die Erkenntnis, dass in der Nähe von Tierhaltungsanlagen weniger Menschen an Asthma und Atemwegsallergien erkrankten – ähnlich wie Personen, die auf Bauernhöfen aufwüchsen. Gleichzeitig würden Menschen mit einer COPD-Lungenfunktionsstörung unter erheblich stärkeren Beeinträchtigungen ihrer Lungenfunktion leiden – vor allem im Umkreis von 1 km mit hoher Dichte von Tierhaltungsanlagen. Insgesamt fanden die Wissenschaftler mehr Lungenentzündungen in diesen Regionen und eine höhere Anfälligkeit für Infektionen und Befall mit antibiotika-resistenten MRSA-Keimen.

AbL-Vertreter Eckehard Niemann verwies in diesem Zusammenhang auf Studien des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR), wonach das Auftreten antibiotika-resistenter MRSA-Bakterien eindeutig von der Zahl der Tiere pro Bestand und den Haltungsbedingungen abhängig seien. Insofern werde die geplante Filterpflicht für agrarindustrielle Anlagen mit mehr als 2.000 Mastschweinen, 750 Sauen oder 6.000 Aufzuchtferkeln diese Risiken mindern. Frei gelüftete Ställe mit (immissionsmindernder) Einstreu und Auslauf der Tiere dürften danach nur unterhalb dieser Größenordnungen genehmigt werden, was auch hinsichtlich der Relationen von Tierwohl und Bestandsgröße Sinn mache.

Zugleich würden so die mittelständisch-bäuerlichen Schweinehaltungsbetriebe und die Betriebe mit artgerechteren Haltungsbedingungen gegenüber dem bisherigen Konkurrenzdruck durch agrarindustrielle Tierhalter und deren erzeugerpreisdrückender Überschussproduktion entlastet. Die beabsichtigte bundesweite Filterpflicht schaffe zudem eine Wettbewerbsgleichheit zwischen den Ländern mit bestehender Filterpflicht (Niedersachsen, NRW, Schleswig-Holstein) und Ländern ohne bisherigen Filtererlass bzw. unzureichendem Filtererlass (Thüringen) . In jedem Fall müsse konsequent kontrolliert und geahndet werden, wenn Agrarindustrielle ihre Filteranlagen aus Kostengründen zeitweilig abstellten. Die AbL forderte auch für Großanlagen der Geflügelhaltung eine rasche Filterpflicht, weil hierfür mittlerweile Filter entsprechend dem Stand der Technik vorhanden seien. Dies sei auch angesichts der EU-Forderung nach einer drastischen Senkung der Ammoniak-Immissionen in Deutschland dringend geboten.

Das Bundesbaugesetzbuch, so die AbL, müsse zudem die bisherigen Bau-Beschränkungen für gewerbliche Tierfabriken rasch auf sämtliche Groß-Tierhaltungsanlagen ausdehnen, die EU-Vorgaben zum Tierwohl müssten auch in Deutschland endlich ordnungsrechtlich umgesetzt werden. Dann sei das Ziel einer mittelständisch-bäuerlichen und artgerechteren Nutztierhaltung und das Ziel einer EU-weiten Beendigung der agrarindustriellen Massentierhaltung durchaus realistisch, wie das Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats des Bundesagrarministeriums zur Zukunft der Nutztierhaltung an vielen Punkten belege.

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