Empfehlungen für Schweinehaltung

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Wäre das nicht auch etwas für NRW?

Der Tierschutzbeirat der Hessischen Landesregierung am 17. Mai 2017

Am 17. Mai 2017 hat sich der Tierschutzbeirat der Hessischen Landesregierung mit den Themen Haltung von Sauen in landwirtschaftlichen Betrieben, Fang und Töten bestimmter Tierarten in befriedeten Bereichen, Invasive Arten, Tierversuchsfreies Studium und Stärkung der tierversuchsfreien Forschung in Hessen sowie Untersuchungen in Tierkörperbeseitigungsanlagen beschäftigt und die folgenden Beschlüsse gefasst:

Haltung von Sauen in landwirtschaftlichen Betrieben

Der Hessische Tierschutzbeirat fordert die Landesregierung auf, sich für eine zeitnahe Novellierung der TierSchNutztV einzusetzen, damit eine tierschutzgerechte Haltung von Schweinen nach ethologischen Kenntnissen und im Sinne der Einhaltung der §§1, 2 TierSchG gewährleistet ist. Der Staatszielbestimmung, die sich aus Art. 20a GG ergibt, ist Rechnung zu tragen. Die Bedürfnisse der intelligenten Tiere sind gemäß den Funktionskreisen umzusetzen (artgemäßes Bewegungs-, Ausscheidungs-, Ruhe-, Nahrungsaufnahme-, Erkundungs-, Komfort- und Sozialverhalten mit einem ausreichenden und strukturierten Platzangebot). Tierbetreuer haben die erforderliche Sachkunde nachzuweisen und Eigenkontrollen in Form von Erhebungen und Bewertungen (z.B. Schadgase, Wasserdurchflußmenge, Tierschutzindikatoren) sicherzustellen. Die Landesregierung soll sich auch dafür einsetzen, den Bestandsschutz von Altanlagen durch entsprechende Vorschriften zu begrenzen und die Extremzucht auf Hochleistungsparameter einzuschränken. Weiterhin wird die Landesregierung gebeten, die Einführung von Landesförderprogrammen für Landwirte zu prüfen, die bei der Haltung von Sauen über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen.

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